Verbraucherschutz
Jugend u. Spielerschutz
Spieler- und Jugendschutz
Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Der Schutz von Gästen und insbesondere von Minderjährigen hat dabei oberste
Priorität.
Unsere Geldspielgeräte werden ausschließlich in zugelassenen Gastronomiebetrieben aufgestellt und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen betrieben.
Gesetzliche Grundlagen
Unser Handeln richtet sich insbesondere nach:
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dem Glücksspielstaatsvertrag
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den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen
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der Spielverordnung
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den gewerberechtlichen Vorschriften
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Alle Geräte verfügen über die erforderlichen Zulassungen und technischen Sicherungssysteme.
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Jugendschutz
Der Zugang zu Geldspielgeräten ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.
Wir achten darauf, dass:
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gesetzliche Altersvorgaben eingehalten werden
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die Aufstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
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Personal im Betrieb entsprechend sensibilisiert ist
Jugendschutz ist keine Formalität, sondern verbindlicher Bestandteil des Betriebs.
Spielerschutz und Prävention
Glücksspielsucht ist eine anerkannte Erkrankung. Auch in der Gastronomie gilt es, problematisches Spielverhalten ernst zu nehmen.
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Unsere Maßnahmen umfassen:
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Einhaltung gesetzlicher Einsatz- und Verlustlimits
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verpflichtende Spielpausen gemäß technischer Vorgaben
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Hinweise auf Beratungs- und Hilfsangebote
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Kooperation mit bestehenden Sperrsystemen gemäß gesetzlicher Regelung
Wir unterstützen verantwortungsbewusstes Spielen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
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Verantwortung in der Gastronomie
Geldspielgeräte sind in gastronomischen Betrieben ein Zusatzangebot.
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Wir achten darauf, dass:
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die Geräte gesetzeskonform aufgestellt sind
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keine unzulässige Bewerbung erfolgt
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der Betrieb transparent und nachvollziehbar erfolgt
Spieler- und Jugendschutz sind fester Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung.
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Für weitere Informationen/ Anfragen zu Spielersperren wenden Sie sich an
​Antrag Spielersperre (OASIS) bei dem Regierungspräsidium Darmstadt:
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