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Verbraucherschutz
Jugend u. Spielerschutz

Spieler- und Jugendschutz

Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Der Schutz von Gästen und insbesondere von Minderjährigen hat dabei oberste

 

Priorität.

Unsere Geldspielgeräte werden ausschließlich in zugelassenen Gastronomiebetrieben aufgestellt und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen betrieben.

 

Gesetzliche Grundlagen

Unser Handeln richtet sich insbesondere nach:

  • dem Glücksspielstaatsvertrag

  • den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen

  • der Spielverordnung

  • den gewerberechtlichen Vorschriften

  • ​

Alle Geräte verfügen über die erforderlichen Zulassungen und technischen Sicherungssysteme.

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Jugendschutz

Der Zugang zu Geldspielgeräten ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.

Wir achten darauf, dass:

  • gesetzliche Altersvorgaben eingehalten werden

  • die Aufstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht

  • Personal im Betrieb entsprechend sensibilisiert ist

Jugendschutz ist keine Formalität, sondern verbindlicher Bestandteil des Betriebs.

 

Spielerschutz und Prävention

Glücksspielsucht ist eine anerkannte Erkrankung. Auch in der Gastronomie gilt es, problematisches Spielverhalten ernst zu nehmen.

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Unsere Maßnahmen umfassen:

  • Einhaltung gesetzlicher Einsatz- und Verlustlimits

  • verpflichtende Spielpausen gemäß technischer Vorgaben

  • Hinweise auf Beratungs- und Hilfsangebote

  • Kooperation mit bestehenden Sperrsystemen gemäß gesetzlicher Regelung

Wir unterstützen verantwortungsbewusstes Spielen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

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Verantwortung in der Gastronomie

Geldspielgeräte sind in gastronomischen Betrieben ein Zusatzangebot.

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Wir achten darauf, dass:

  • die Geräte gesetzeskonform aufgestellt sind

  • keine unzulässige Bewerbung erfolgt

  • der Betrieb transparent und nachvollziehbar erfolgt

 

Spieler- und Jugendschutz sind fester Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung.

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Für weitere Informationen/ Anfragen zu Spielersperren wenden Sie sich an

Spielerschutz@psm-gruppe.de

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​Antrag Spielersperre (OASIS) bei dem Regierungspräsidium Darmstadt:

Antrag Spielersperre

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